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Frau mit Schutzmaske

Regelungen zum Coronavirus

Die aktuelle Pandemie wirft bei Schwangeren und deren Angehörigen viele Fragen auf und sorgt für Unsicherheiten. Deshalb haben wir im Folgenden unsere aktuellen Regelungen für den Kreißsaal aufgeführt: 

 

Nach Einhaltung der CoronaSchVo darf Sie eine Begleitperson Ihrer Wahl in den Kreißsaal, zur Geburt, zum Kaiserschnitt und zur Einleitung, begleiten. Ein Wechsel der Begleitperson ist während Ihres Aufenthaltes nicht möglich. Voraussetzung ist, dass die von Ihnen festgelegte Begleitung keine Symptome einer Coronavirus-Infektion aufweist und keinen Kontakt mit einer infizierten Person hatte. Außerdem ist im gesamten Krankenhaus ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen. 

 

In Akutsituationen und zur Geburt werden Sie und Ihre Begleitperson vor Ort auf COVID-19 getestet. 

 

Bei ambulanten Kontrollen, wie zum Beispiel CTG Kontrollen am Wochenende, bitten wir darum ohne Begleitperson zu erscheinen. Begleitpersonen sind nur in besonderen Fällen zugelassen (zb. als Dolmetscher, bei unter 18 jährigen & bei körperlichen Einschränkungen).

 

Bleiben Sie bitte unbesorgt! Auch unter den herausfordernden Umständen sorgen wir uns bestens um Sie und Ihr Kind! Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne per Mail unter info@die-hebammen-am-bethlehem.de 

 

Die Corona Regelungen des Hauses richten sich nach dem Infektionsschutzgesetz und der aktuell gültigen Fassung der Corona AV Krankenhäuser/Besuche.

Die Regelungen finden Sie auf der Homepage des Bethlehem Gesundheitszentrums Stolberg unter folgendem Link:

https://www.bethlehem.de/category/corona/

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